Hundeschulen können unter bestimmten Voraussetzungen wieder geöffnet werden!
Hundetrainer aufgepasst!
In der Auslegungshilfe zur 3. Corona-Bekämpfungsverordnung des Bundeslandes Rheinland-Pfalz vom 23. März 2020 heißt es ausdrücklich, dass Hundeschulen zu schließen sind.
Dank unserer Unterstützung darf unsere Mandantin nun den Betrieb ihrer Hundeschule wieder aufnehmen.
Für weitere Informationen können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden! Zum Kontaktformular geht es hier!