Bußgelder und Strafen im Hinblick auf die Corona-Pandemie - Warum ist für Hundetrainer und Züchter besondere Vorsicht geboten?


Bei Verstößen gegen die einschränkenden Maßnahmen aufgrund der Corona-Bekämpfungsverordnungen kann es schnell zur Verhängung eines Bußgeldes oder gar der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kommen.

Die einzelnen Bundesländer haben bereits eigene Bußgeldkataloge unter Bezugnahme auf das Infektionsschutzgesetz erlassen.

Wer sich einem solchen Vorwurf ausgesetzt sieht, sollte schnell handeln. Denn eine strafrechtliche Verurteilung oder die Verhängung eines Bußgeldes kann Auswirkungen auf die sog. Zuverlässigkeit haben. Diese ist gerade für Personen, die über eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz verfügen oder diese anstreben, von elementarer Wichtigkeit. Bußgelder und Strafen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sollten daher nicht auf die leichte Schulter genommen werden.

Bezüglich Äußerungen gegenüber den Beamten der Ordnungsbehörden und der Polizei ist in jedem Fall Vorsicht geboten. Es besteht das Risiko, dass die eigenen Äußerungen zum eigenen Nachteil ausgelegt werden. Sie sollten daher stets mit Bedacht und in Absprache mit einem fachkundigen Rechtsbeistand getätigt werden.

Wir vertreten mit unserer Rechtsanwaltskanzlei bereits einige Mandanten in Bußgeld- und Strafverfahren.

Gerne können Sie sich an unsere Rechtsanwaltskanzlei wenden und einen Termin zur kostenlosen Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit vereinbaren. Nutzen Sie hierfür gerne unser Kontaktformular!