Tier im Recht | Beißvorfall
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  • Tier im Recht chiappa & hauser: Beißvorfall im Zivilrecht
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Hundebiss: Haftung, Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Beißvorfällen

Kommt es zu einem Beißvorfall durch einen Hund, haftet der Halter des Hundes für die entstandenen Schäden. Hierbei handelt es sich um eine verschuldensunabhängige Haftung. Dies führt dazu, dass ein Hundehalter auch haftet, wenn er beispielsweise zur Zeit des Vorfalls nicht einmal vor Ort war. Dies ergibt sich aus der abstrakten Gefährlichkeit (sog. typische Tiergefahr), die jedem Tier kraft Gesetzes zugeschrieben wird.

Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Beißvorfällen

Bei Beißvorfällen besteht ein Anspruch des Geschädigten gegen den Hundehalter auf Schadensersatz im Hinblick auf die ihm entstandenen Kosten sowie häufig auch auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes. Weitere Informationen zu Schadensersatz und Schmerzensgeld finden Sie hier.

Haftung von Tierhalter oder Tieraufseher?

Darüber hinaus kann eine Haftung des Tierführers bzw. Tieraufsehers bestehen. Zu einer solchen Haftungssituation kann es beispielsweise kommen, wenn eine andere Person als der Halter mit dem Hund spazieren geht und es hierbei zu einem Beißvorfall kommt.

Durch Hundebiss geschädigt? Das sind Ihre Rechte

Als durch einen Hundebiss Geschädigte/r steht Ihnen ein Anspruch auf Ersatz der Ihnen entstandenen Kosten im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs sowie ein Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes zu. Wir beraten und vertreten Sie in dieser Situation umfassend und zeigen Ihnen Ihre Rechte auf. Insbesondere prüfen wir für Sie, ob Ihnen ein Schmerzensgeld zusteht und falls ja, in welcher Höhe das der Fall ist.

Kontaktieren Sie uns gerne und vereinbaren Sie einen Termin zur Erstberatung hinsichtlich Ihres rechtlichen Anliegens.


Hundehalter/Hundeführer

Auch in Fällen, in denen der Biss von Ihrem Hund oder dem von Ihnen geführten Hund ausging, vertreten wir Sie vertrauensvoll und beraten Sie im Hinblick auf die bestmögliche Wahrung Ihrer rechtlichen Interessen. Insbesondere kann es maßgeblich auf ein Mitverschulden des Geschädigten ankommen. Vertrauen Sie auf unsere tierrechtliche Expertise in dieser Thematik.

Kontakieren Sie uns gerne und vereinbaren Sie einen Termin zur Ersteinschätzung Ihres rechtlichen Anliegens.


Beißvorfall im Zusammenhang mit anderen Rechtsgebieten

Im Zusammenhang mit Beißvorfällen ist zu beachten, dass in der Regel drei bis vier rechtliche Angelegenheiten entstehen. Dies gilt zumindest, wenn durch den Biss des Hundes ein Mensch verletzt wurde. Neben der zivilrechtlichen Haftung für entstandene Schäden kommt es in der Regel zur Einleitung eines verwaltungsrechtlichen Verfahrens im Hinblick auf eine etwaige Einstufung des Hundes als gefährlichen Hund im Sinne des jeweiligen Landeshundegesetzes.
Weitere Informationen zu den verwaltungsrechtlichen Folgen eines Beißvorfalls finden Sie hier.

Hinzu kommt in der Regel auch die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wegen fahrlässiger Körperverletzung, gegebenenfalls auch  in Verbindung mit unterlassener Hilfeleistung.

Weitere Informationen zu den strafrechtlichen Folgen eines Beißvorfalls finden Sie hier.

Beißvorfälle sind vielschichtige Angelegenheiten

Bitte beachten Sie, dass eine untrennbare Vernetzung zwischen den einzelnen Rechtsgebieten gerade bei Beißvorfällen besteht. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, sämtliche rechtliche Angelegenheiten in eine Hand zu übergeben und sich hier von einer Rechtsanwaltskanzlei einheitlich vertreten zu lassen.
Nur so kann gewährleistet werden, dass eine optimale Vertretung und Wahrung Ihrer rechtlichen Interessen erfolgt.

Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen Termin zur Ersteinschätzung Ihrer rechtlichen Angelegenheit.

Kanzlei Chiappa


Am Kümmerling 37a
55294 Bodenheim

Tel. 06135 704 157-0

Fax 06135 704 157-1

E-Mail schreiben

Hundebiss: Haftung, Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Beißvorfällen

Kommt es zu einem Beißvorfall durch einen Hund, haftet der Halter des Hundes für die entstandenen Schäden. Hierbei handelt es sich um eine verschuldensunabhängige Haftung. Dies führt dazu, dass ein Hundehalter auch haftet, wenn er beispielsweise zur Zeit des Vorfalls nicht einmal vor Ort war. Dies ergibt sich aus der abstrakten Gefährlichkeit (sog. typische Tiergefahr), die jedem Tier kraft Gesetzes zugeschrieben wird.

Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Beißvorfällen

Bei Beißvorfällen besteht ein Anspruch des Geschädigten gegen den Hundehalter auf Schadensersatz im Hinblick auf die ihm entstandenen Kosten sowie häufig auch auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes. Weitere Informationen zu Schadensersatz und Schmerzensgeld finden Sie hier.

Haftung von Tierhalter oder Tieraufseher?

Darüber hinaus kann eine Haftung des Tierführers bzw. Tieraufsehers bestehen. Zu einer solchen Haftungssituation kann es beispielsweise kommen, wenn eine andere Person als der Halter mit dem Hund spazieren geht und es hierbei zu einem Beißvorfall kommt.

Durch Hundebiss geschädigt? Das sind Ihre Rechte

Als durch einen Hundebiss Geschädigte/r steht Ihnen ein Anspruch auf Ersatz der Ihnen entstandenen Kosten im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs sowie ein Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes zu. Wir beraten und vertreten Sie in dieser Situation umfassend und zeigen Ihnen Ihre Rechte auf. Insbesondere prüfen wir für Sie, ob Ihnen ein Schmerzensgeld zusteht und falls ja, in welcher Höhe das der Fall ist.

Kontaktieren Sie uns gerne und vereinbaren Sie einen Termin zur Erstberatung hinsichtlich Ihres rechtlichen Anliegens.


Hundehalter/Hundeführer

Auch in Fällen, in denen der Biss von Ihrem Hund oder dem von Ihnen geführten Hund ausging, vertreten wir Sie vertrauensvoll und beraten Sie im Hinblick auf die bestmögliche Wahrung Ihrer rechtlichen Interessen. Insbesondere kann es maßgeblich auf ein Mitverschulden des Geschädigten ankommen. Vertrauen Sie auf unsere tierrechtliche Expertise in dieser Thematik.

Kontakieren Sie uns gerne und vereinbaren Sie einen Termin zur Ersteinschätzung Ihres rechtlichen Anliegens.


Beißvorfall im Zusammenhang mit anderen Rechtsgebieten

Im Zusammenhang mit Beißvorfällen ist zu beachten, dass in der Regel drei bis vier rechtliche Angelegenheiten entstehen. Dies gilt zumindest, wenn durch den Biss des Hundes ein Mensch verletzt wurde. Neben der zivilrechtlichen Haftung für entstandene Schäden kommt es in der Regel zur Einleitung eines verwaltungsrechtlichen Verfahrens im Hinblick auf eine etwaige Einstufung des Hundes als gefährlichen Hund im Sinne des jeweiligen Landeshundegesetzes.
Weitere Informationen zu den verwaltungsrechtlichen Folgen eines Beißvorfalls finden Sie hier.

Hinzu kommt in der Regel auch die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wegen fahrlässiger Körperverletzung, gegebenenfalls auch  in Verbindung mit unterlassener Hilfeleistung.

Weitere Informationen zu den strafrechtlichen Folgen eines Beißvorfalls finden Sie hier.

Beißvorfälle sind vielschichtige Angelegenheiten

Bitte beachten Sie, dass eine untrennbare Vernetzung zwischen den einzelnen Rechtsgebieten gerade bei Beißvorfällen besteht. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, sämtliche rechtliche Angelegenheiten in eine Hand zu übergeben und sich hier von einer Rechtsanwaltskanzlei einheitlich vertreten zu lassen.
Nur so kann gewährleistet werden, dass eine optimale Vertretung und Wahrung Ihrer rechtlichen Interessen erfolgt.

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Bildquelle: Hund Suki von Sandra Heinen