Tier im Recht | Unfälle mit Tieren
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  • Tier im Recht chiappa & hauser: Unfälle mit Tieren
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Unfall durch Tiere: Wer haftet? Was sind die rechtlichen Folgen?

Wenn Ihr Haustier einen Schaden verursacht

"Plötzlich lief der Hund auf die Straße!" - So oder ähnlich klingen viele Fälle, in denen ein Haustier durch sein Verhalten einen Schaden verursacht. Dabei entsteht ein Anspruch des jeweiligen Geschädigten auf Schadensersatz im Hinblick auf die ihm entstandenen Kosten sowie gegebenenfalls auch auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes.

Es kann auch die Verletzung eines Menschen durch den Tritt eines Pferdes sein, der Biss eines Hundes oder ein durch einen Hund ausgelöster Verkehrsunfall oder ein anderer von vielen möglichen Einzelfällen.

Haftung des Halters für einmalige Kosten und langfristige Folgekosten

Von Bedeutung sind in solchen Fällen nicht nur die unmittelbaren, sondern auch die womöglich zukünftig entstehenden Kosten, etwa wenn es zu einer schweren Schädigung durch ein Tier kam und langfristig weitere Behandlungen nötig sind. In diesen Fällen besteht gegebenenfalls auch ein Anspruch des Geschädigten auch auf Ersatz der zukünftig entstehenden Kosten, sofern diese aus dem Unfall bzw. dem schädigenden Ereignis resultieren.

Weitere Informationen zum Thema Schadensersatz und Schmerzensgeld finden Sie hier.

Unfälle mit Tieren erfordern kompetente Beratung

Unfälle mit Tieren können weitreichende rechtliche Folgen haben. Vertrauen Sie auf unsere Expertise - wir beraten und vertreten Sie kompetent.

Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung!

Kanzlei Chiappa


Am Kümmerling 37a
55294 Bodenheim

Tel. 06135 704 157-0

Fax 06135 704 157-1

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Wenn Ihr Haustier einen Schaden verursacht

"Plötzlich lief der Hund auf die Straße!" - So oder ähnlich klingen viele Fälle, in denen ein Haustier durch sein Verhalten einen Schaden verursacht. Dabei entsteht ein Anspruch des jeweiligen Geschädigten auf Schadensersatz im Hinblick auf die ihm entstandenen Kosten sowie gegebenenfalls auch auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes.

Es kann auch die Verletzung eines Menschen durch den Tritt eines Pferdes sein, der Biss eines Hundes oder ein durch einen Hund ausgelöster Verkehrsunfall oder ein anderer von vielen möglichen Einzelfällen.

Haftung des Halters für einmalige Kosten und langfristige Folgekosten

Von Bedeutung sind in solchen Fällen nicht nur die unmittelbaren, sondern auch die womöglich zukünftig entstehenden Kosten, etwa wenn es zu einer schweren Schädigung durch ein Tier kam und langfristig weitere Behandlungen nötig sind. In diesen Fällen besteht gegebenenfalls auch ein Anspruch des Geschädigten auch auf Ersatz der zukünftig entstehenden Kosten, sofern diese aus dem Unfall bzw. dem schädigenden Ereignis resultieren.

Weitere Informationen zum Thema Schadensersatz und Schmerzensgeld finden Sie hier.

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