Kanzlei Chiappa
Am Kümmerling 37a
55294 Bodenheim
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Wenn untersagt wird, Tiere zu halten: Tierhaltungs-Verbote
Wann darf eine Behörde die Tierhaltung einschränken oder untersagen?
Im Bereich der Tierhaltung gibt es zahlreiche Gründe, weshalb die Einholung eines fachkundigen, im Tierrecht erfahrenen Rechtsbeistands nötig und sinnvoll sein kann.
Haltungsuntersagung im Einzelfall
Vereinzelt kann es vorkommen, dass seitens einer Behörde die Haltung eingeschränkt oder ein Haltungsverbot für ein spezielles Tier ausgesprochen wird. Dies wird in der Regel auf einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz gestützt. Durch Einführung von Art. 20 a Grundgesetz ist der Tierschutz in die geltende Verfassung aufgenommen und somit offiziell zum Staatsziel erklärt worden. Behörden sind daher verpflichtet, tierschutzrechtlichen Anzeigen nachzugehen und tierschutzrechtliche Aspekte in allen ihnen vorliegenden Angelegenheiten zu berücksichtigen.
Generelles Tierhaltungsverbot
Darüber hinaus ist eine Behörde berechtigt, in besonders gravierenden Fällen von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz ein generelles Tierhaltungsverbot gegenüber einem Tierhalter auszusprechen. Dieses generelle Tierhaltungsverbot sollte genau überprüft werden, denn häufig stehen der Behörde mildere Mittel zur Verfügung, welche nicht ausgeschöpft wurden.
Exotenhaltung
Der Bereich der Tierhaltung im Allgemeinen umfasst darüber hinaus auch die Haltung exotischer Tierarten, für welche der jeweilige Halter eine Genehmigung benötigt. Welche Anforderungen erfüllt sein müssen, richtete sich ebenfalls nach den jeweiligen Landesgesetzen.
Tierhaltung im Mietrecht
Auch im Bereich des Mietrechts kommt es zu Besonderheiten im Hinblick auf die Tierhaltung. Weitere Informationen zum Thema Tierhaltung im Mietrecht finden Sie hier.