Kanzlei Chiappa
Am Kümmerling 37a
55294 Bodenheim
Fax 06135 704 157-1
Haustiere in der Mietwohnung: Rechte von Mietern und Vermietern
Tiere sind im Mietrecht oft ein besonderer Streitpunkt zwischen Vermietern und Mietern. Was ist im Mietrecht hinsichtlich Tieren erlaubt, was nicht?
Haustierhaltung aus der Sicht des Mieters
Wollen Sie als Mieter einer Wohnung ein Haustier halten? Wir beraten Sie bei der Prüfung, ob eine Tierhaltung in Ihrer Mietwohnung zulässig ist und vertreten Sie vertrauensvoll bei Problemen mit Tierhaltung in der von Ihnen bewohnten Wohnung.
Welche Fragen stellen sich bei der Haltung von Tieren in Mietwohnungen?
- Beschädigungen an der Mietsache durch Ihr Haustier
- Unterscheidung von Kleintieren und anderen Haustieren
- Tiere von Besuchern in Ihrer Mietwohnung
- Erlaubniserteilung und Widerruf der Erlaubniserteilung einer Tierhaltung in Mietobjekten
- Rechtsfolgen beim Verstoß gegen ein bestehendes Tierhaltungsverbot
- Klauseln zu Haustieren im Mietvertrag
- Haftung des Tierhalters in Mietwohnungen
- Nachbarschaftsstreit im Zusammenhang mit Tieren
Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen Termin zur Erstberatung hinsichtlich Ihres Falles.
Haustierhaltung aus der Sicht des Vermieters
Als Vermieter haben Sie ein Interesse daran, die Tierhaltung im jeweiligen Mietvertrag Ihren Interessen entsprechend rechtssicher zu regeln. Wir prüfen und gestalten Ihre Mietverträge und anderen Verträge für Sie. Weitere Informationen zum Vertragsrecht finden Sie hier.
Welche Fragen sind aus Vermietersicht rechtlich relevant bei der Haustierhaltung?
- Erlaubnisvorbehalt im Mietvertrag
- Widerruf einer Erlaubniserteilung zur Tierhaltung
- Beschädigungen an der Mietsache durch die Tierhaltung und Ihre Ansprüche als Vermieter
- Prüfung, Anpassung und rechtssichere Erstellung von Miet- und Pachtverträgen
Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen Termin zur Erstberatung hinsichtlich Ihres Falles.