Der Halter eines Hundes haftet für Schäden, die in einem durch seinen Hund ausgelösten „Getümmel“ entstehen
Der Halter eines Hundes haftet für Schäden, die in einem durch seinen Hund ausgelösten „Getümmel“ entstehen.
Der Halter eines Hundes haftet für Schäden, die in einem durch seinen Hund ausgelösten „Getümmel“ entstehen.