Kanzlei Chiappa
Am Kümmerling 37a
55294 Bodenheim
Fax 06135 704 157-1
Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Schäden durch Tiere
Wird ein Mensch durch ein Tier geschädigt, besteht in der Regel ein Anspruch auf Schadensersatz und Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes.
Denkbar sind beispielsweise eine Verletzung durch Biss eines Hunde, durch Tritt eines Pferdes oder auch jede anderweitige durch ein Tier verursachte erhebliche Verletzung oder Schädigung.
Anspruch auf Schadensersatz bei Schäden durch Tiere?
Wir prüfen für Sie, ob Ihnen aus der Verletzungshandlung neben einem Schadensersatzanspruch auf Ersatz der Behandlungskosten auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld zusteht und falls ja, in welcher Höhe dieser besteht bzw. wie dieser effektiv durchgesetzt werden kann.
Ihre Haftung als Tierbesitzer für Schmerzensgeld und Schadensersatz
Auch in Fällen, in denen Ihr Tier einen Menschen geschädigt hat und Sie nun als Tierhalter in Anspruch genommen werden, beraten und vertreten wir Sie vertrauensvoll.
Schädigungen durch Tiere sind meist nicht nur zivilrechtlich relevant
Bitte beachten Sie dringend, dass eine Verletzung durch einen Hund in aller Regel neben der zivilrechtlichen Haftung auch verwaltungsrechtliche Folgen haben kann: Ein verwaltungsrechtliches Verfahren im Hinblick auf eine Einstufung Ihres Hundes als gefährlichen Hund im Sinne des jeweiligen Landeshundegesetzes droht. Hier ist die Beratung und Vertretung durch einen auf dem Gebiet des Tierrechts und Verwaltungsrechts versierten Rechtsbeistand von höchster Wichtigkeit. Dies gilt umso mehr, als in solchen Fällen häufig Eile geboten ist. Weitere Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt gefährliche Hunde.
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren! Sie erhalten eine Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit und werden vertrauensvoll beraten.
Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen Termin zur Erstberatung hinsichtlich Ihres Falles.