Tier im Recht | Beißvorfall im Verwaltungsrecht
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  • Tier im Recht chiappa & hauser: Beißvorfall im Zivilrecht
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Hundebiss: Verwaltungsrechtliche Folgen für Hund und Halter

Bei einem Beißvorfall kommt es neben der zivilrechtlichen Haftung für Schäden, welche durch einen Hund verursacht wurden, in der Regel zur Einleitung eines verwaltungsrechtlichen Verfahrens durch die zuständige Behörde.

Diese prüft den Sachverhalt darauf, ob Ihr Hund als gefährlich im Sinne des jeweils geltenden Landeshundegesetzes einzustufen ist. Weitere Informationen zum Thema Landeshundegesetze finden Sie hier.

Behördliche Ermittlung: rechtzeitig und richtig reagieren!

Bei der Ermittlung der Behörde ist zwingend darauf zu achten, dieser den Sachverhalt aus Ihrer Sicht mitzuteilen, damit seitens der Behörde keine einseitige Sachverhaltsdarstellung zur Grundlage weiteren Handelns gemacht wird. 

Wir empfehlen Ihnen dringend, sich nicht ohne vorherige rechtliche Beratung gegenüber der Behörde zu den Vorwürfen und Vorkommnissen zu äußern. Nehmen Sie umgehend Kontakt zu uns auf und lassen sich im Hinblick auf die Bedeutung Ihrer Äußerung gegenüber der Behörde beraten! Die zuständige Behörde entscheidet dann darüber, ob Ihr Hund aufgrund des geschilderten Vorfalls als gefährlich im Sinne des jeweiligen Landeshundegesetzes einzustufen ist. Im Zuge dessen darf die Behörde Maßnahmen und Auflagen für die weitere Haltung des Hundes verhängen. Auch diese Rechtsfolgen richten sich nach dem jeweils geltenden Landeshundegesetz Ihres Bundeslandes.

Mögliche Folgen einer Einstufung als gefährlicher Hund (sog. Vorfallshund)

In Betracht kommen in aller Regel folgende Maßnahmen:

  • Leinenzwang
  • Maulkorbzwang, ggf. auch kombiniert mit einem Leinenzwang
  • Haltung des Hundes auf einem ausbruchssicheren Grundstück, häufig mit genauen Angaben (etwa zur Höhe eines Zaunes)
    ausschließliche Führung des Hundes durch Personen, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben und zur Führung körperlich in der Lage sind
  • Versagung der Führung durch bestimmte Personen
  • Haltungsuntersagung im Hinblick auf den konkreten Hund und in der Folge Wegnahme des Tieres (Folge: Unterbringung in einem Tierheim und ggf. Weitervermittlung)
  • Anordnung der Euthanasierung des Hundes

Dabei ist zu beachten, dass die Behörde verpflichtet ist, den konkreten Einzelfall bei der Auswahl der Rechtsfolge zu beachten. An dieser Stelle sind die Fachkenntnisse eines auf dem Gebiet des Tierrechts versierten Rechtsbeistandes unerlässlich.

Hinzu kommt, dass mit vielen Beißvorfällen ein Verstoß gegen eine kommunale Leinenpflicht einhergeht. Insofern kann es neben dem verwaltungsrechtlichen Einstufungsverfahren auch zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens kommen. Weitere Informationen zur Leinenpflicht finden Sie hier.

Beißvorfall berührt in der Regel mehrere Rechtsgebiete

Im Zusammenhang mit Beißvorfällen ist zu beachten, dass in der Regel drei bis vier rechtliche Angelegenheiten entstehen. Dies gilt zumindest, wenn durch den Biss des Hundes ein Mensch verletzt wird. Weitere Informationen zur zivilrechtlichen Haftung im Hinblick auf Beißvorfälle finden Sie hier.

Neben der zivilrechtlichen Haftung für entstandene Schäden kommt es in der Regel zur Einleitung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens im Hinblick auf eine etwaige Einstufung des Hundes als gefährlichen Hund im Sinne des jeweiligen Landeshundegesetzes. Weitere Informationen zum Thema Landeshundegesetze finden Sie hier.

Hinzu kommt in der Regel auch die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wegen fahrlässiger Körperverletzung, gegebenenfalls auch  in Verbindung mit unterlassener Hilfeleistung. Weitere Informationen zu den strafrechtlichen Folgen eines Beißvorfalls finden Sie hier.

Wichtig: Strafrecht, Zivilrecht und Verwaltungsrecht hängen zusammen

Bitte beachten Sie, dass eine untrennbare Vernetzung zwischen den einzelnen Rechtsgebieten gerade bei Beißvorfällen besteht. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, sämtliche rechtliche Angelegenheiten in eine fachkundige Hand zu übergeben und sich hier von einer auf dem Gebiet des Tierrechts fachkundigen Rechtsanwaltskanzlei einheitlich vertreten zu lassen.

Nur so kann gewährleistet werden, dass eine optimale Vertretung und Wahrung Ihrer rechtlichen Interessen erfolgt.

Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen Termin zur Erstberatung in Ihrer rechtlichen Angelegenheit.

Kanzlei Chiappa


Am Kümmerling 37a
55294 Bodenheim

Tel. 06135 704 157-0

Fax 06135 704 157-1

E-Mail schreiben

Hundebiss: Verwaltungsrechtliche Folgen für Hund und Halter

Bei einem Beißvorfall kommt es neben der zivilrechtlichen Haftung für Schäden, welche durch einen Hund verursacht wurden, in der Regel zur Einleitung eines verwaltungsrechtlichen Verfahrens durch die zuständige Behörde.

Diese prüft den Sachverhalt darauf, ob Ihr Hund als gefährlich im Sinne des jeweils geltenden Landeshundegesetzes einzustufen ist. Weitere Informationen zum Thema Landeshundegesetze finden Sie hier.

Behördliche Ermittlung: rechtzeitig und richtig reagieren!

Bei der Ermittlung der Behörde ist zwingend darauf zu achten, dieser den Sachverhalt aus Ihrer Sicht mitzuteilen, damit seitens der Behörde keine einseitige Sachverhaltsdarstellung zur Grundlage weiteren Handelns gemacht wird. 

Wir empfehlen Ihnen dringend, sich nicht ohne vorherige rechtliche Beratung gegenüber der Behörde zu den Vorwürfen und Vorkommnissen zu äußern. Nehmen Sie umgehend Kontakt zu uns auf und lassen sich im Hinblick auf die Bedeutung Ihrer Äußerung gegenüber der Behörde beraten! Die zuständige Behörde entscheidet dann darüber, ob Ihr Hund aufgrund des geschilderten Vorfalls als gefährlich im Sinne des jeweiligen Landeshundegesetzes einzustufen ist. Im Zuge dessen darf die Behörde Maßnahmen und Auflagen für die weitere Haltung des Hundes verhängen. Auch diese Rechtsfolgen richten sich nach dem jeweils geltenden Landeshundegesetz Ihres Bundeslandes.

Mögliche Folgen einer Einstufung als gefährlicher Hund (sog. Vorfallshund)

In Betracht kommen in aller Regel folgende Maßnahmen:

  • Leinenzwang
  • Maulkorbzwang, ggf. auch kombiniert mit einem Leinenzwang
  • Haltung des Hundes auf einem ausbruchssicheren Grundstück, häufig mit genauen Angaben (etwa zur Höhe eines Zaunes)
    ausschließliche Führung des Hundes durch Personen, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben und zur Führung körperlich in der Lage sind
  • Versagung der Führung durch bestimmte Personen
  • Haltungsuntersagung im Hinblick auf den konkreten Hund und in der Folge Wegnahme des Tieres (Folge: Unterbringung in einem Tierheim und ggf. Weitervermittlung)
  • Anordnung der Euthanasierung des Hundes

Dabei ist zu beachten, dass die Behörde verpflichtet ist, den konkreten Einzelfall bei der Auswahl der Rechtsfolge zu beachten. An dieser Stelle sind die Fachkenntnisse eines auf dem Gebiet des Tierrechts versierten Rechtsbeistandes unerlässlich.

Hinzu kommt, dass mit vielen Beißvorfällen ein Verstoß gegen eine kommunale Leinenpflicht einhergeht. Insofern kann es neben dem verwaltungsrechtlichen Einstufungsverfahren auch zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens kommen. Weitere Informationen zur Leinenpflicht finden Sie hier.

Beißvorfall berührt in der Regel mehrere Rechtsgebiete

Im Zusammenhang mit Beißvorfällen ist zu beachten, dass in der Regel drei bis vier rechtliche Angelegenheiten entstehen. Dies gilt zumindest, wenn durch den Biss des Hundes ein Mensch verletzt wird. Weitere Informationen zur zivilrechtlichen Haftung im Hinblick auf Beißvorfälle finden Sie hier.

Neben der zivilrechtlichen Haftung für entstandene Schäden kommt es in der Regel zur Einleitung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens im Hinblick auf eine etwaige Einstufung des Hundes als gefährlichen Hund im Sinne des jeweiligen Landeshundegesetzes. Weitere Informationen zum Thema Landeshundegesetze finden Sie hier.

Hinzu kommt in der Regel auch die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wegen fahrlässiger Körperverletzung, gegebenenfalls auch  in Verbindung mit unterlassener Hilfeleistung. Weitere Informationen zu den strafrechtlichen Folgen eines Beißvorfalls finden Sie hier.

Wichtig: Strafrecht, Zivilrecht und Verwaltungsrecht hängen zusammen

Bitte beachten Sie, dass eine untrennbare Vernetzung zwischen den einzelnen Rechtsgebieten gerade bei Beißvorfällen besteht. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, sämtliche rechtliche Angelegenheiten in eine fachkundige Hand zu übergeben und sich hier von einer auf dem Gebiet des Tierrechts fachkundigen Rechtsanwaltskanzlei einheitlich vertreten zu lassen.

Nur so kann gewährleistet werden, dass eine optimale Vertretung und Wahrung Ihrer rechtlichen Interessen erfolgt.

Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen Termin zur Erstberatung in Ihrer rechtlichen Angelegenheit.

Bildquelle: Hund Suki von Sandra Heinen