EILMELDUNG
Zeitaufschub für Rottweiler Zeus - Zwischenentscheidung des Oberverwaltungsgerichts
Wir können Ihnen an dieser Stelle mitteilen, dass wir aktuell eine Zwischenentscheidung des Oberverwaltungsgerichts erhalten haben. Der Behörde wurde aufgegeben, von Vollstreckungsmaßnahmen, also von der Tötung, abzusehen, bis über das anhängige Eilverfahren entschieden wurde.