Update vom 16. Juli 2020 zum Fall „Rottweiler Zeus – Amtliches Todesurteil für den Hund mit bestandenem Wesenstest“


Um den Fall Zeus ist es in den letzten Wochen leider etwas still geworden und wir erhielten mehrfach die Bitte, uns zu dem aktuellen Stand zu äußern. Die Halter von Zeus und auch wir freuen uns sehr über das nach wie vor bestehende Interesse an dem Fall. Dies zeigt, dass ein Bewusstsein dafür geschaffen wurde, dass dieser Fall jeden etwas angeht und jeden treffen kann. Insbesondere die vielen guten Wünsche für Zeus und die stetigen Nachfragen geben unseren Mandanten Kraft.


Zur Erinnerung:

Die Behörde hatte im Jahr 2018 die sofortige Tötung von Zeus unter Anordnung der sofortigen Vollziehung verfügt. Im Verfahren wurden diverse Gutachten von Hundetrainern sowie öffentlich bestellten und anerkannten Sachverständigen im Hundewesen vorgelegt, welche sich einheitlich gegen die Tötung aussprachen.


Sofortige Tötung von Zeus vorerst verhindert

In diversen gegen die sofortige Tötung gerichteten Eilanträgen konnten wir nun im April 2020 nach unendlich langer Zeit endlich zumindest eine sofortige Tötung verhindern. Dies bedeutet, dass erst in einem Hauptsacheverfahren im Rahmen einer Beweisaufnahme entschieden wird, ob eine Tötung von Zeus final haltbar ist oder nicht. Wir und auch die mit dem Fall befassten öffentlich bestellen und anerkannten Sachverständigen im Hundewesen vertreten nach wie vor die Auffassung, dass eine Tötung von Zeus eklatant gegen das Tierschutzgesetz verstoßen würde und unter keinen Umständen erfolgen darf. Dies würde weiteren Euthanasierungen bundesweit Tür und Tor öffnen, ohne dass es der Durchführung eines Hauptsacheverfahrens und einer Beweisaufnahme bedürfte.


Weiteres Eilverfahren - gerichtet auf die Heimkehr von Zeus

Im April 2020 leiteten wir ein weiteres Eilverfahren ein, welches auf eine Rückkehr von Zeus zurück zu seiner Familie und in sein gewohntes Umfeld gerichtet ist. In diesem Eilverfahren wurde dem Gericht Videomaterial vorgelegt, welches Zeus bei einer weiteren Begutachtung durch einen öffentlich bestellten und anerkannten Sachverständigen im Hundewesen zeigt. Auf den Videos ist zu sehen, dass sich Zeus unter erheblicher Belastung und Stresseinwirkung – welch weit über einen Wesenstest hinaus ging -  beanstandungsfrei verhält und folgsam ist. Diese Videos haben wir dem Gericht übersandt, welches leider aus technischen Gründen wohl nicht in der Lage ist, diese in Augenschein zu nehmen. Aus diesem Grund haben wir angeboten, das Videomaterial in einem mündlichen Termin vorzuspielen, damit sich das Gericht nun endlich ein eigenes Bild von Zeus und seinem Verhalten machen kann.


Ablehnung von Richtern wegen der Besorgnis der Befangenheit

Nach wie vor geht es in diesem Eilverfahren nun darum, dass Zeus zurück zu seiner Familie darf. In den diversen laufenden Gerichtsverfahren haben wir zwischenzeitlich mehrere Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. So steht zu befürchten, dass einer der derzeit noch zuständigen Richter gegenüber der Behörde geäußert haben könnte, dass Zeus nun endlich getötet werden müsse, da eine Tötung im Eilverfahren langsam nicht mehr haltbar sei. Dies bedeutet, dass im Raum steht, dass der Richter aufgrund unseres Vorbringens und der von uns vorgelegten Gutachten anerkannte, dass die sofortige Tötung von Zeus ohne Durchführung einer Beweisaufnahme nicht mehr zu verantworten ist und er der Behörde dennoch mitgeteilt haben soll, dass er der sofortigen Tötung nicht mehr lange ohne weiteres rechtlich zustimmen kann und der Hund deshalb nun getötet werden müsse.


Allein der Umstand, dass eine solche Äußerung im Raum steht und möglicherweise getätigt wurde, begründet unserer Auffassung nach die Besorgnis der Befangenheit und lässt vermuten, dass eine Neutralität des Richters nicht gegeben ist. Dies insbesondere, da der Richter seit Beginn des Verfahrens zu Anfang des Jahres 2018 mit dem Fall befasst.


Über dieses Ablehnungsgesuch steht eine Entscheidung nunmehr seit mehreren Monaten aus, sodass sich das Verfahren weiterhin verzögert. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, ist derzeit unklar. Unser großes Anliegen ist es, dass sich das Gericht ein Bild von Zeus machen kann und die Videos in Augenschein nimmt, um zu verstehen, dass von Zeus nicht die seitens der Behörde behauptete Gefährlichkeit ausgeht.


Behörde und Amtstierarzt halten weiter an sofortiger Tötung fest

Auch haben wir versucht, die Behörde außergerichtlich zu einem Umdenken zu bewegen. Diese Versuche blieben jedoch erfolglos – die Behörde hält weiterhin an der Tötungsanordnung fest. Zudem haben wir auch den Amtstierarzt, welcher sich im Jahr 2018 für die Tötung aussprach und diese bis heute weiterhin verteidigt, auf seine Amtspflichten gegenüber den Tieren in seinem Einwirkungsbereich hingewiesen. Darüber hinaus haben wir zwischenzeitlich den deutschen Tierschutzbund eingeschaltet.


Wir hatten bereits berichtet, dass sich Zeus seit nunmehr über einem Jahr in einem Tierheim befindet, um eine Sicherstellung des Hundes zu vermeiden. Nach wie vor ist die Situation für die Familie von Zeus kaum zu ertragen und jeder weitere Tag, den Zeus in dem Tierheim verbringt, stellt eine weitere schmerzliche Belastung dar.


Von unserer Seite aus wird weiterhin auf eine zeitnahe Bearbeitung gedrängt. Denn nach wie vor darf nicht in Vergessenheit geraten, dass es sich bei dem derzeitig anhängigen Verfahren, gerichtet auf die Rückkehr von Zeus, um ein Eilverfahren handelt, welches nunmehr bereits seit über drei Monaten andauert.


Wir werden weiterhin über den Fall Zeus berichten und uns zurückmelden, sobald es Neuigkeiten gibt.



chiappa & hauser Rechtsanwältinnen