Update vom 27. April 2020 zum Fall

„Rottweiler Zeus – Amtliches Todesurteil für den Hund mit bestandenem Wesenstest“


Wir möchten uns bereits vorab für die vielen Rückmeldungen zu Zeus und dem Stand des Verfahrens bedanken. Trotz der Corona-Pandemie haben unglaublich viele Tierfreunde den Fall von Zeus nicht aus den Augen verloren. Wir hatten bereits angekündigt, dass wir auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts im Eilverfahren über unserer Beschwerde warteten. Wir berichteten.

Zudem war von dem Staatsministerium des Innern eine Entscheidung über unseren Widerspruch durch die Widerspruchsbehörde zu Mitte März 2020 angekündigt worden.

Weshalb wir so lange auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts warten mussten, dürfte unbeantwortet bleiben, möglicherweise dürfte Corona hierfür verantwortlich sein. Das Warten auf eine Entscheidung der Widerspruchsbehörde zog sich mithin ca. 2 Jahre hin und hierfür war ganz sicher nicht Corona verantwortlich. Dies dürfte dem Umstand geschuldet sein, dass Zeus bereits zuvor getötet werden sollte. 


Wir freuen uns, Ihnen jetzt mitteilen zu können, dass sich der über 2 Jahre lange Kampf unserer Mandanten für Ihren Hund Zeus gelohnt hat. Das Kämpfen und das Dranbleiben, Ihr Mitfiebern und Ihre Unterstützung haben sich nun – zumindest vorerst – gelohnt. Die Tötung von Zeus wird der zuständigen Behörde – vorerst - untersagt.


Für unsere Mandanten, welche seit über 2 Jahren um das Leben von Zeus bangen müssen, zumindest ein kurzzeitiger Moment zum Aufatmen. Das bereits im Winter 2018 von unseren Mandanten im Garten ausgehobene Grab für ihren Zeus bleibt leer. Die ständige und andauernde Angst unserer Mandanten, von Ihrem Hund Zeus durch eine angeordnete Euthanasie Abschied nehmen zu müssen, ist erstmals seit 2 Jahren einem Funken von Hoffnung gewichen. Auch wir atmen auf, auch wenn wir wissen, dass der Kampf um Zeus längst nicht beendet ist.


Entscheidung der Behörde über unseren Widerspruch

Die Widerspruchsbehörde hat nun nach langer Untätigkeit über unseren Widerspruch gegen die Einstufungs- und Tötungsanordnung entschieden.

Zur Erinnerung: Die Behörde hatte Zeus als gefährlichen Hund eingestuft und verfügt, dass dieser sofort ohne Alternative zu töten sei. Auch hier hatten wir bereits berichtet.

Zur Petition geht es hier.

Die Widerspruchsbehörde hält in ihrer Entscheidung weitestgehend an der Verfügung und somit an deren Rechtmäßigkeit fest. Sie änderte den Bescheid nur insofern ab, dass anstelle der allein in Frage kommenden Tötung von Zeus auch die dauerhafte Abgabe von Zeus an ein Tierheim in Betracht komme, hilfsweise bleibe die Tötung jedoch bestehen. Das bedeutet, dass die Tötung vorzunehmen ist, sollte sich kein Tierheim finden, welches Zeus als gefährlichen Hund dauerhaft aufzunehmen bereit wäre oder sollten sich unsere Mandanten nicht zur dauerhaften Abgabe bereiterklären.


Diese Entscheidung ist aus unserer Sicht an Absurdität kaum zu übertreffen. Denn wie ist eine „hilfsweise Tötung“ zu rechtfertigen, wenn – laut Aussage der Behörde – auch eine Abgabe in ein Tierheim in Betracht komme? Seit über 2 Jahren soll Zeus aufgrund seiner angeblichen Gefährlichkeit getötet werden. Seit über 2 Jahren trachtet die Behörde nach dem Leben des Hundes, aufgrund der Annahme, dass Zeus so gefährlich sei, dass dieser nicht einmal in einem Tierheim gehalten werden könne.

Jetzt, nach über 2 Jahren, unzähligen juristischen Verfahren und dem öffentlichen Interesse vieler Tierfreunde und auch vieler Tierschützer, soll Zeus dauerhaft hinter Schloss und Riegel verbleiben. Das Ziel ist, dass Zeus auf Lebzeit in einem Tierheim verbleibt.


Wir erinnern gerne noch einmal daran, dass Zeus unstreitig und ohne Beanstandungen einen Wesenstest bestanden hat und wir Zeus persönlich erlebt haben.

 Wir hatten den für uns zu diesem Zeitpunkt fremden Hund besucht und mit ihm Zeit verbracht. 

Zu unserem Video geht es hier.

Einige Stimmen hatten danach verlangt, Zeus auch unter Belastung zu stellen und nicht nur in direkter Nähe zu uns in einem Video zu zeigen. Hierzu berichteten wir ebenfalls.

Dies haben wir getan. Die jeweiligen Aufnahmen sind nun Teil eines weiteren laufenden Verfahrens und werden an dieser Stelle noch nicht veröffentlicht. Allerdings gaben wir bereits zu bedenken, wie viele tatsächlich gefährliche Hunde einem solchen Besuch – wie dem unseren - nicht freundlich begegnet wären.


Mit tierschutzrechtlichen Aspekten – insbesondere dem Tierschutzgesetz – und auch mit rechtsstaatlichen Gesichtspunkten wie dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung ist die Entscheidung der Widerspruchsbehörde nicht in Einklang zu bringen. Über das Tierschutzgesetz verlieren auch nach wie vor die zuständigen Behörden kein Wort.

 

Schattenhund

Durch diese abändernde Anordnung der Widerspruchsbehörde, versucht diese nun, Zeus zu einem sog. Schattenhund zu machen. Als „Schattenhunde“ bezeichnen wir Hunde, welche hinter den verschlossenen Türen von Tierheimen abgegeben ihr Leben verbringen – ohne eine Aussicht das Tierheim noch einmal zu verlassen.

Nach unserer Ansicht gibt es durchaus Hunde, welche zu gefährlich sind, um ohne ein intensives Training überhaupt vermittelt werden zu können. Das gegründete Bündnis-Schattenhunde berichtet regelmäßig und sehr anschaulich über sog. Schattenhunde und die jeweiligen Zukunftsprognosen der Tiere. Wir sehen die Arbeit des Bündnisses als enorm wichtig an und können das Vorgehen der Behörde aufgrund unserer Kenntnisse in diesem Bereich nicht im Ansatz nachvollziehen.

Jeder, der unser Video von unserem Besuch bei Zeus gesehen hat, wird unsere Ansicht verstehen – Zeus zu einem sog. Schattenhund machen zu wollen, ist nicht vertretbar und nicht zu rechtfertigen.


Zeus hat eine Familie, eine Familie die seit Jahren für ihren Hund kämpft.

Eine Familie, die schon vor der streitgegenständlichen Verfügung aufgefordert worden war, Zeus einschläfern zu lassen, andernfalls würde die Tötung angeordnet und mittels Zwang durchgesetzt.

Eine Familie, welche bis zum heutigen Tag für ihren Hund kämpft und mit der ständigen Angst leben muss, ihren Hund zu vollends verlieren.

Eine Familie, die Zeus regelmäßig besucht, ihm sein Lieblingsessen mitbringt, mit ihm spielt und arbeitet und die jedes Mal aufs Neue eine schmerzhafte Trennung durchleben und eine Verabschiedung ertragen muss.

Eine Familie, zu der Zeus nie mehr zurückkommen soll. Sei es durch die seit Jahren beabsichtigte Tötung von Zeus oder nun aktuell durch seine Unterbringung in einem Tierheim auf Lebenszeit.

Wir haben berichtet, dass Zeus bereits seit über einem Jahr in einem Tierheim lebt, in welchem er fürsorglich gepflegt wird. Wir haben von Pflegern berichtet, die Zeus vollständig umsorgen, während es unseren Mandanten verwehrt bleibt.

Für jeden Leser ist auch zu beachten, dass Zeus auch trotz der Unterbringung in einem Tierheim getötet werden sollte. Die Tötung wurde von dem zuständigen Verwaltungsgericht gestützt, auch das Oberverwaltungsgericht hatte die Tötung trotz bestandenem Wesenstest aufrechterhalten.


Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ergangen

Uns liegt nun der erwartete Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vor, in welchem dieses über unsere Beschwerde entschieden hat. Das Oberverwaltungsgericht hat zu unserer Überraschung entschieden, dass durch den vorgelegten bestandenen Wesenstest Anhaltspunkte dafür gegeben sein könnten, dass es sich bei Zeus nicht (mehr) um einen gefährlichen Hund handeln könnte und dieser möglicherweise nicht sofort getötet werden muss.

Es ist erschreckend, dass sich eine angeordnete Tötung des Hundes erst nach über 2 Jahren im Eilverfahren in eine dauerhafte Unterbringung in einem Tierheim wandelte und davon auszugehen ist, dass es nur an der andauernden Kraft und Liebe unserer Mandanten für Zeus liegt, dass wir diesen Moment erleben können.


Was bedeutet diese Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts?

Für Zeus bedeutet es, dass die Tötung vorerst einmal „vom Tisch ist“. In der dem Verfahren zugrundeliegenden Verfügung wurde die Tötung von Zeus unter Anordnung der sofortigen Vollziehung angeordnet. Das bedeutet, dass Zeus sofort – innerhalb von 2 Wochen – zu töten war und dass ohne eine entsprechende Überprüfung der Verfügung in einem Hauptverfahren.

Durch die nunmehr vorliegende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts wird uns nun die Chance gegeben, in einer Beweisaufnahme in einem Hauptsacheverfahren zu zeigen, dass es sich bei Zeus nicht um einen gefährlichen Hund handelt, der zu töten oder dauerhaft als Schattenhund in ein Tierheim abzugeben ist.


Wie geht es nun weiter?

Wir hoffen, dass Zeus bald – zumindest bis zu einer Entscheidung über die Hauptsache und die durchgeführte Beweisaufnahme – zurück zu seiner Familie darf. Wir werden über weitere rechtliche Schritte berichten und auch weiter für unsere Mandanten und Ihren Hund Zeus alle erforderlichen Wege gehen. Wir bedanken uns im Namen unserer Mandanten und auch im eigenen Namen für Ihre Unterstützung, für Ihr Herz für Tiere und hoffen, dass Sie den Fall weiterhin verfolgen und Zeus zahlreich unterstützen und ihm eine Stimme geben.