Anlässlich unseres Videos vom Samstag, den 07.03.2020, nämlich unserem Besuch bei Zeus kamen einige Fragen und teilweise Diskussionen auf.
(Link zum Video von Zeus)
Wie möchten an dieser Stelle noch einmal ausführlicher von unserem Besuch bei Zeus berichten und unsere eigenen Eindrücke und Erfahrungen teilen.
Wir kamen in dem Tierheim an, in dem Zeus derzeit lebt und ein vorübergehendes Zuhause gefunden hat. Ein großer Dank gebührt schon an dieser Stelle dem Tierheim und den engagierten Mitarbeitern, welche Zeus eine gute Zeit getrennt von seiner Familie ermöglichen.
Eine Mitarbeiterin hat uns sehr herzlich empfangen und einige Zeit mit uns und Zeus verbracht. Außerdem hat sie uns das gesamte Tierheim gezeigt und wir durften alle dort lebenden Hunde kennenlernen. Zu jedem Hund hat sie uns die dazugehörige Geschichte erzählt.
Als sie Zeus aus seinem Zwinger holte, war dies das erste Mal, dass er uns sah. Zeus verhielt sich vollkommen ruhig und unauffällig, er begegnete uns freundlich und unaufdringlich. Wir gingen zusammen mit ihm und der Mitarbeiterin des Tierheims zum Freilaufgelände. Auf diesem lernten wir Zeus ohne Leine kennen, wir spielten mit ihm und streichelten ihn ausgiebig. Er war verspielt und aufmerksam. Wir machten viele Fotos und Videos von Zeus und unserem Kennenlernen von ihm mit uns zusammen.
Es war ein freundliches Kennenlernen des Hundes, für dessen Leben wir uns seit nunmehr über zwei Jahren einsetzen. Für uns war völlig klar und selbstverständlich, dass wir Zeus nicht durch irgendwelche Reize „auf die Probe stellen“ würden, denn wir beide sind weder Hundetrainer noch Tierärzte oder Sachverständige im Hundewesen.
Eine dahingehende Kompetenz haben wir nicht und würden uns diese auch nicht anmaßen. Zudem existieren sehr viele Aufnahmen von Situationen, in denen Zeus unter Belastung gestellt und begutachtet wurde. Denn bei jeder Begutachtung wurden solche Aufnahmen selbstverständlich angefertigt.
Wir möchten besonders betonen, dass wir der Auffassung sind, dass auch unser Video eine gewichtige Aussagekraft über das Wesen von Zeus hat.
Denn wie bereits geschildert, waren wir beide für Zeus fremd und er begegnete uns von Anfang an und ohne Ausnahme überaus freundlich und aufgeschlossen. Viel mehr noch: unsere Aufnahmen zeigen, dass Zeus selbst bei uns als für ihn fremde Personen folgsam war, sich an uns, unseren Worten und unserer Körpersprache orientierte und auch gefallen wollte.
Klar ist, wir haben Zeus nicht selbst einer Begutachtung unterzogen. Wir beide sind jedoch selbst jahrelange Hundehalter und können aufgrund unserer eigenen Wahrnehmungen, Eindrücke und Erfahrungen sagen, dass Zeus unter keinen Umständen getötet werden darf. Vielmehr noch, Zeus muss zurück zu seiner Familie dürfen. Einer Familie, die jedes Wochenende zu Besuch kommt, die mit ihm trainiert, spielt und schmust. Eine Familie, die seit über einem Jahr von ihrem Hund und Familienmitglied getrennt ist.
Die Verfügung über die generelle Haltungsuntersagung und Tötung darf keinen Bestand haben. Hierfür setzen sich viele Menschen ein, die generelle Bedeutung ist deutlich erkennbar.
Denn würde Zeus tatsächlich auf Grundlage dieser Verfügung eingeschläfert, steht zu befürchten, dass ihm eine Vielzahl von Hunden über die Regenbogenbrücke folgen müssten. Unzählige sog. „Schattenhunde“ und gerade auch bisher völlig unauffällige Hunde könnten dann das grauenhafte Schicksal von Zeus teilen.
Eine Entscheidung des Oberverwaltungsgericht steht noch aus
Die bisher ausstehende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts im Eilverfahren, welche wir in den nächsten Wochen erwarten, wird zeigen, ob die Gerichte nun endlich bereit sind, in einem Hauptsacheverfahren und im Rahmen einer Beweisaufnahme zu klären, welche geeignete und verhältnismäßige Anordnung aufgrund des Vorfalls zu treffen ist. Eine generelle Haltungsuntersagung und die Tötung des Hundes waren schon bereits zu Beginn des Verfahrens unverhältnismäßig und sind nach wie vor rechtswidrig.
In einer Beweisaufnahme würden dann die diversen Begutachtungen von Zeus, den (unserer Meinung nach unhaltbaren) Ausführungen des Amtstierarztes aus dem Jahr 2018 gegenüber gestellt und bewertet werden.
Wir werden weiter berichten.