Tier im Recht | Tierkauf und -Verkauf
Deine Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuche es erneut.
Deine Anmeldung zum Newsletter war erfolgreich - vielen Dank!

Tier im Recht - Newsletter

Melde Dich zu unserem Newsletter an, um auf dem Laufenden zu bleiben.

Wir verwenden Sendinblue als unsere Marketing-Plattform. Wenn Sie das Formular ausfüllen und absenden, bestätigen Sie, dass die von Ihnen angegebenen Informationen an Sendinblue zur Bearbeitung gemäß den Nutzungsbedingungen übertragen werden.

  • Tier im Recht chiappa & hauser: Tierkauf und -verkauf
  • Tier im Recht chiappa & hauser: Tierkauf und -verkauf
  • Tier im Recht chiappa & hauser: Tierkauf und -verkauf

rechtliche Fragen bei Tierkauf und Tierverkauf: Wir beraten Sie!

Beim Kauf oder Verkauf eines Tieres stellen sich zahlreiche rechtliche Fragen für Tierkäufer sowie für Züchter und Verkäufer gleichermaßen. Wir beraten Sie kompetent und vertreten Ihre Rechte außergerichtlich und gerichtlich.

Rechtliche Probleme beim Kauf eines Tieres

Haben Sie ein Tier gekauft, das kurz darauf erkrankt ist? Dann haben Sie neben der emotionalen Belastung die Sorge um mögliche rechtliche Folgen und die Frage, ob Sie den Verkäufer zur Rechenschaft ziehen können. Vielen Tierbesitzern ist es ein Anliegen, die unvermeidlichen Kosten vom Tierverkäufer zurückzufordern. Auch wenn die emotionale Belastung dadurch nicht geringer wird, kann so wenigstens ein finanzieller Ausgleich erreicht werden. Allerdings muss nachgewiesen werden, dass die Erkrankung des Tieres im Bereich des Verschuldens des Verkäufers liegt.

Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, dann wird in den allermeisten Fällen ein Gutachten durch einen Sachverständigen erstellt, um dem Richter die medizinische Beurteilung des Falles zu ermöglichen.

In diesen Fällen vertreten wir Sie als Tierkäufer gerichtlich und außergerichtlich, um Ihre Interessen durchzusetzen und das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung!

Rechtsfragen beim Verkauf eines Tieres

Auch als Verkäufer von Tieren können Sie sich den geschilderten Vorwürfen, nämlich dem Verkauf eines – im juristischen Sinne – „mangelhaften“ Tieres ausgesetzt sehen. Um darzulegen, dass Ihnen kein züchterisches Verschulden vorzuwerfen ist, empfehlen wir Ihnen ebenfalls einen anwaltlichen und entsprechend spezialisierten Rechtsbeistand.

Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung!

Informationen zu etwaigen strafrechtlichen Vorwürfen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Tieren finden Sie hier.

Kanzlei Chiappa


Am Kümmerling 37a
55294 Bodenheim

Tel. 06135 704 157-0

Fax 06135 704 157-1

E-Mail schreiben

rechtliche Fragen bei Tierkauf und Tierverkauf: Wir beraten Sie!

Beim Kauf oder Verkauf eines Tieres stellen sich zahlreiche rechtliche Fragen für Tierkäufer sowie für Züchter und Verkäufer gleichermaßen. Wir beraten Sie kompetent und vertreten Ihre Rechte außergerichtlich und gerichtlich.

Rechtliche Probleme beim Kauf eines Tieres

Haben Sie ein Tier gekauft, das kurz darauf erkrankt ist? Dann haben Sie neben der emotionalen Belastung die Sorge um mögliche rechtliche Folgen und die Frage, ob Sie den Verkäufer zur Rechenschaft ziehen können. Vielen Tierbesitzern ist es ein Anliegen, die unvermeidlichen Kosten vom Tierverkäufer zurückzufordern. Auch wenn die emotionale Belastung dadurch nicht geringer wird, kann so wenigstens ein finanzieller Ausgleich erreicht werden. Allerdings muss nachgewiesen werden, dass die Erkrankung des Tieres im Bereich des Verschuldens des Verkäufers liegt.

Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, dann wird in den allermeisten Fällen ein Gutachten durch einen Sachverständigen erstellt, um dem Richter die medizinische Beurteilung des Falles zu ermöglichen.

In diesen Fällen vertreten wir Sie als Tierkäufer gerichtlich und außergerichtlich, um Ihre Interessen durchzusetzen und das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung!

Rechtsfragen beim Verkauf eines Tieres

Auch als Verkäufer von Tieren können Sie sich den geschilderten Vorwürfen, nämlich dem Verkauf eines – im juristischen Sinne – „mangelhaften“ Tieres ausgesetzt sehen. Um darzulegen, dass Ihnen kein züchterisches Verschulden vorzuwerfen ist, empfehlen wir Ihnen ebenfalls einen anwaltlichen und entsprechend spezialisierten Rechtsbeistand.

Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung!

Informationen zu etwaigen strafrechtlichen Vorwürfen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Tieren finden Sie hier.