Tier im Recht | weitere Delikte
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  • Tier im Recht chiappa & hauser: strafrechtliche Delikte im Zusammenhang mit Tieren

Strafrechtliche Delikte im Tierrecht: wir beraten und vertreten Sie!

Für den Bereich des Recht rund ums Tier kommen vereinzelt Ermittlungsverfahren und Strafverfahren wegen weiterer Delikte in Betracht.

Täuschungsvorwurf/Betrugsvorwurf bei Tierkauf und Tierverkauf

Im Zusammenhang mit Tierverkäufen kommt es gelegentlich zur Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wegen Betruges, etwa wenn sich der Käufer eines Tieres im Hinblick auf eine Eigenschaft des gekauften Tieres getäuscht fühlt.

Ermittlung bei der Einfuhr von Tieren

Auch ein Verstoß gegen das Einfuhr- und Verbringungsgesetz im Hinblick auf gewisse Hunderassen oder andere Tiere kann einen strafrechtlichen Tatvorwurf begründen und zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens führen.

Wir nehmen Ihre Interessen wahr

Kontakieren Sie uns und vereinbaren Sie einen Termin zur Ersteinschätzung Ihrer rechtlichen Angelegenheit. Vertrauen Sie auf unsere dahingehende Expertise und Erfahrung im Bereich des Recht rund ums Tier.

Keine Äußerung zum Vorwurf vor Akteneinsicht
Durch Behörden, insbesondere auch durch die Polizei, wird häufig der Eindruck vermittelt, es bestehe eine Verpflichtung des Beschuldigten zum Erscheinen auf erfolgte Vorladungen. Dies ist jedoch nicht der Fall. Wir empfehlen Ihnen, sich vor Akteneinsicht durch uns, nicht zu dem jeweiligen Tatvorwurf zu äußern. Denn diese Einlassungen haben maßgebliche und entscheidende Wirkung auf den weiteren Gang des Verfahrens.

Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen Termin zur Erstberatung in Ihrer Angelegenheit.

Kanzlei Chiappa


Am Kümmerling 37a
55294 Bodenheim

Tel. 06135 704 157-0

Fax 06135 704 157-1

E-Mail schreiben

Strafrechtliche Delikte im Tierrecht: wir beraten und vertreten Sie!

Für den Bereich des Recht rund ums Tier kommen vereinzelt Ermittlungsverfahren und Strafverfahren wegen weiterer Delikte in Betracht.

Täuschungsvorwurf/Betrugsvorwurf bei Tierkauf und Tierverkauf

Im Zusammenhang mit Tierverkäufen kommt es gelegentlich zur Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wegen Betruges, etwa wenn sich der Käufer eines Tieres im Hinblick auf eine Eigenschaft des gekauften Tieres getäuscht fühlt.

Ermittlung bei der Einfuhr von Tieren

Auch ein Verstoß gegen das Einfuhr- und Verbringungsgesetz im Hinblick auf gewisse Hunderassen oder andere Tiere kann einen strafrechtlichen Tatvorwurf begründen und zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens führen.

Wir nehmen Ihre Interessen wahr

Kontakieren Sie uns und vereinbaren Sie einen Termin zur Ersteinschätzung Ihrer rechtlichen Angelegenheit. Vertrauen Sie auf unsere dahingehende Expertise und Erfahrung im Bereich des Recht rund ums Tier.

Keine Äußerung zum Vorwurf vor Akteneinsicht
Durch Behörden, insbesondere auch durch die Polizei, wird häufig der Eindruck vermittelt, es bestehe eine Verpflichtung des Beschuldigten zum Erscheinen auf erfolgte Vorladungen. Dies ist jedoch nicht der Fall. Wir empfehlen Ihnen, sich vor Akteneinsicht durch uns, nicht zu dem jeweiligen Tatvorwurf zu äußern. Denn diese Einlassungen haben maßgebliche und entscheidende Wirkung auf den weiteren Gang des Verfahrens.

Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen Termin zur Erstberatung in Ihrer Angelegenheit.