Tier im Recht | Verfügungen
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Verfügung gegen Hund oder anderes Haustier? Das sind Ihre Rechte!

Behördliche Auflagen und Verfügungen im Zusammenhang mit Tieren sind von großer Bedeutung und haben erhebliche Folgen für Sie als Tierbesitzer.

Anhörungsverfahren nach einem Vorfall

Nach Bekanntwerden eines Sachverhalts ist jede Behörde dazu verpflichtet, den Betroffenen anzuhören. Diese Pflicht ergibt sich aus § 28 VwVfG. Kam es beispielsweise zu einem Beißvorfall, so ist der Betroffene über den Sachverhalt zu unterrichten, wie er der Behörde zugetragen wurde. Leider wird diese Verpflichtung nicht von jeder Behörde ernst genommen.

Bereits im Anhörungsverfahren gegenüber der Behörde ist daher Vorsicht geboten. Wir empfehlen Ihnen, bereits im Anhörungsverfahren einen fachkundigen und auf dem Gebiet des Tierrechts spezialisierten Rechtsbeistand einzuschalten. Denn die Einlassung des Betroffenen im Anhörungsverfahren entscheidet im Zweifel darüber, welcher Sachverhalt später als feststehend angesehen und einer späteren Verfügung zugrunde gelegt wird. Es kommt häufig vor, dass juristische Laien sich im Anhörungsverfahren ungeschickt äußern, denn häufig fehlt das Bewusstsein dafür, wie gewichtig die getätigten Äußerungen sind. Zudem vermitteln Behörden häufig das Gefühl einer Art "neutralen Helfers". Missverständnisse können später nur noch äußerst selten korrigiert werden.

Akteneinsicht zum Vorfall mit dem Tier wichtig für die Einschätzung der Sachlage

Wir beraten und vertreten Sie in verwaltungsrechtlichen Verfahren umfassend. Insbesondere fordern wir zunächst in Ihrem Namen Akteneinsicht bei der zuständigen Behörde. Hiernach richten sich die Erfolgsaussichten Ihres Falles maßgeblich, da anhand der Behördenakte ersichtlich wird, welcher Sachverhalt der Behörde tatsächlich bekannt wurde. Die jeweiligen Details sind hier ausschlaggebend. Im Nachgang besprechen wir den Inhalt der Akte mit Ihnen und formulieren eine Einlassung im Anhörungsverfahren für Sie. Setzen Sie hierbei auf unsere Expertise in diesem Bereich. Denn es ist von äußerster Wichtigkeit, auf alle Vorwürfe zu reagieren und diese mit den gebotene Argumenten zu entkräften.

Widerspruchsverfahren/gerichtliches Klageverfahren bei Verfügungen gegen Tiere

Ungeachtet dessen, ob zuvor ein ordnungsgemäßes Anhörungsverfahren durchgeführt wurde, kommt es im Nachgang häufig zum Erlass einer Verfügung oder eines Bescheides. Im Bezug auf das Tierrecht kann die Behörde einen Hund beispielsweise als gefährlich einstufen und einen Leinen- und Mailkorbzwang, eine Wegnahme des Hundes oder gar dessen Tötung anordnen.

Gegen diese Verfügung gilt es sodann, rechtzeitig den statthaften Rechtsbehelf einzulegen. Welcher dies ist, richtet sich nach dem Bundesland, in dem Sie leben. Denn in manchen Bundesländern ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Klageverfahrens zunächst ein Widerspruchsverfahren vor der jeweiligen Behörde und der übergeordneten Widerspruchsbehörde durchzuführen.

Keine Scheu vor Widersprüchen und Klagen bei Verfügungen gegen Ihr Tier!

Häufig besteht bei Mandanten eine Scheu davor, einen Rechtsbehelf einzulegen, insbesondere, wenn dies bedeutet, sofort eine Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen zu müssen.

Bitte beachten Sie: Bei den jeweiligen Rechtsbehelfsfristen - etwa der Frist zur Einlegung eines Widerspruchs oder zur Einreichung einer Klage - handelt es sich um nicht verlängerbare Fristen. Sofern von Ihnen versäumt wird, den statthaften Rechtsbehelf einzulegen, erwächst die Verfügung in Bestandskraft. Diese ist dann - unabhängig davon ob sie möglicherweise rechtswidrig ist - für den Betroffenen bindend. Ein Wiederaufgreifen des Verfahrens kommt nur in wenigen Ausnahmefällen in Betracht.

Die Wahrung behördlich gesetzter Fristen ist von elementarer Bedeutung für Ihre rechtliche Angelegenheit.
Zögern Sie daher nicht, uns zu kontaktieren und vereinbaren Sie zeitnah einen Termin zur Ersteinschätzung Ihres rechtlichen Anliegens.

Insbesondere im Verwaltungsrecht ist großes Augenmerk auf Details zu legen, sodass ein fachkundiger und spezialisierter Rechtsbeistand unerlässlich ist. Sollte eine Verfügung später für rechtswidrig erklärt und aufgehoben werden, werden wir für Sie im Nachgang die Erstattung der Ihnen entstandenen Kosten durchsetzen.

Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen Termin zur Erstberatung hinsichtlich Ihres Falles.

Kanzlei Chiappa


Am Kümmerling 37a
55294 Bodenheim

Tel. 06135 704 157-0

Fax 06135 704 157-1

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Verfügung gegen Hund oder anderes Haustier? Das sind Ihre Rechte!

Behördliche Auflagen und Verfügungen im Zusammenhang mit Tieren sind von großer Bedeutung und haben erhebliche Folgen für Sie als Tierbesitzer.

Anhörungsverfahren nach einem Vorfall

Nach Bekanntwerden eines Sachverhalts ist jede Behörde dazu verpflichtet, den Betroffenen anzuhören. Diese Pflicht ergibt sich aus § 28 VwVfG. Kam es beispielsweise zu einem Beißvorfall, so ist der Betroffene über den Sachverhalt zu unterrichten, wie er der Behörde zugetragen wurde. Leider wird diese Verpflichtung nicht von jeder Behörde ernst genommen.

Bereits im Anhörungsverfahren gegenüber der Behörde ist daher Vorsicht geboten. Wir empfehlen Ihnen, bereits im Anhörungsverfahren einen fachkundigen und auf dem Gebiet des Tierrechts spezialisierten Rechtsbeistand einzuschalten. Denn die Einlassung des Betroffenen im Anhörungsverfahren entscheidet im Zweifel darüber, welcher Sachverhalt später als feststehend angesehen und einer späteren Verfügung zugrunde gelegt wird. Es kommt häufig vor, dass juristische Laien sich im Anhörungsverfahren ungeschickt äußern, denn häufig fehlt das Bewusstsein dafür, wie gewichtig die getätigten Äußerungen sind. Zudem vermitteln Behörden häufig das Gefühl einer Art "neutralen Helfers". Missverständnisse können später nur noch äußerst selten korrigiert werden.

Akteneinsicht zum Vorfall mit dem Tier wichtig für die Einschätzung der Sachlage

Wir beraten und vertreten Sie in verwaltungsrechtlichen Verfahren umfassend. Insbesondere fordern wir zunächst in Ihrem Namen Akteneinsicht bei der zuständigen Behörde. Hiernach richten sich die Erfolgsaussichten Ihres Falles maßgeblich, da anhand der Behördenakte ersichtlich wird, welcher Sachverhalt der Behörde tatsächlich bekannt wurde. Die jeweiligen Details sind hier ausschlaggebend. Im Nachgang besprechen wir den Inhalt der Akte mit Ihnen und formulieren eine Einlassung im Anhörungsverfahren für Sie. Setzen Sie hierbei auf unsere Expertise in diesem Bereich. Denn es ist von äußerster Wichtigkeit, auf alle Vorwürfe zu reagieren und diese mit den gebotene Argumenten zu entkräften.

Widerspruchsverfahren/gerichtliches Klageverfahren bei Verfügungen gegen Tiere

Ungeachtet dessen, ob zuvor ein ordnungsgemäßes Anhörungsverfahren durchgeführt wurde, kommt es im Nachgang häufig zum Erlass einer Verfügung oder eines Bescheides. Im Bezug auf das Tierrecht kann die Behörde einen Hund beispielsweise als gefährlich einstufen und einen Leinen- und Mailkorbzwang, eine Wegnahme des Hundes oder gar dessen Tötung anordnen.

Gegen diese Verfügung gilt es sodann, rechtzeitig den statthaften Rechtsbehelf einzulegen. Welcher dies ist, richtet sich nach dem Bundesland, in dem Sie leben. Denn in manchen Bundesländern ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Klageverfahrens zunächst ein Widerspruchsverfahren vor der jeweiligen Behörde und der übergeordneten Widerspruchsbehörde durchzuführen.

Keine Scheu vor Widersprüchen und Klagen bei Verfügungen gegen Ihr Tier!

Häufig besteht bei Mandanten eine Scheu davor, einen Rechtsbehelf einzulegen, insbesondere, wenn dies bedeutet, sofort eine Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen zu müssen.

Bitte beachten Sie: Bei den jeweiligen Rechtsbehelfsfristen - etwa der Frist zur Einlegung eines Widerspruchs oder zur Einreichung einer Klage - handelt es sich um nicht verlängerbare Fristen. Sofern von Ihnen versäumt wird, den statthaften Rechtsbehelf einzulegen, erwächst die Verfügung in Bestandskraft. Diese ist dann - unabhängig davon ob sie möglicherweise rechtswidrig ist - für den Betroffenen bindend. Ein Wiederaufgreifen des Verfahrens kommt nur in wenigen Ausnahmefällen in Betracht.

Die Wahrung behördlich gesetzter Fristen ist von elementarer Bedeutung für Ihre rechtliche Angelegenheit.
Zögern Sie daher nicht, uns zu kontaktieren und vereinbaren Sie zeitnah einen Termin zur Ersteinschätzung Ihres rechtlichen Anliegens.

Insbesondere im Verwaltungsrecht ist großes Augenmerk auf Details zu legen, sodass ein fachkundiger und spezialisierter Rechtsbeistand unerlässlich ist. Sollte eine Verfügung später für rechtswidrig erklärt und aufgehoben werden, werden wir für Sie im Nachgang die Erstattung der Ihnen entstandenen Kosten durchsetzen.

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