Kanzlei Chiappa
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Leinenpflicht, Mitwirkungspflicht: Ordnungswidrigkeit als Hundehalter
Gerade im Tierrecht kommt es häufig zu Berührungspunkten mit dem Ordnungswidrigkeitenrecht.
Verstoß gegen Leinenpflicht oder gegen Mitwirkungspflicht kann Ordnungswidrigkeit darstellen
Insbesondere in den jeweiligen Landeshundegesetzen finden sich Normen, aus welchen sich Ordnungswidrigkeiten ergeben. Beispielhaft zu nennen sind etwa ein Verstoß der Hundebesitzer gegen eine kommunale Leinenpflicht oder der Verstoß gegen eine gesetzlich bestehende Anzeige- oder Mitwirkungspflicht gegenüber einer Behörde.
Häufig geht die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens mit der Einstufung eines Hundes als gefährlich im Sinne des jeweiligen Landeshundegesetzes einher. Denn gerade zu Beißvorfällen kommt es regelmäßig, wenn gegen eine Leinenpflicht verstoßen wird.