Tier im Recht | Hundesteuer
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Hundesteuer - wie wirkt sich ein Vorfall mit Ihrem Hund auf die Höhe der Hundesteuer aus?

Bei der Hundesteuer handelt es sich um eine Gemeindesteuer, die auf das Halten von Hunden erhoben wird. Jeder Hundehalter ist kraft Gesetzes verpflichtet, eine Steuer aufgrund der Haltung seines Hundes zu zahlen. Die Höhe der Steuer richtet sich dabei nach dem jeweiligen Bundesland.

Höhere Hundesteuer für gefährliche Hunde

Für gefährliche Hunde wird eine erhöhte Hundesteuer erhoben. Dies gilt sowohl für Hunde, deren Gefährlichkeit kraft Gesetzes vermutet wird (sog. Listenhunde) als auch für Hunde, deren Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt wurde (sog. Vorfallshunde).
Dabei kann es vorkommen, dass eine Behörde Ihren Hund beispielsweise fälschlicherweise als sog. Listenhund ansieht, obwohl Ihr Hund tatsächlich keiner Hunderasse der Rasseliste unterfällt. In einem solchen Fall wird die Behörde von Ihnen als Hundehalter auch - basierend auf der fehlerhaften Einordnung als Listenhund - den erhöhten Steuersatz für gefährliche Hunde fordern.

Vorgehen gegen eine falsche Einstufung und zu hohe Hundesteuer

An dieser Stelle ist es wichtig, zum einen gegen die fälschlich vorgenommene Einstufung des Hundes als gefährlichen Hund sowie zum anderen auch gegen den Steuerbescheid vorzugehen, damit dieser nicht bestandskräftig wird.

Kontaktieren Sie uns gerne und vereinbaren Sie einen Termin zur Erstberatung in Ihrer rechtlichen Angelegenheit!

Kanzlei Chiappa


Am Kümmerling 37a
55294 Bodenheim

Tel. 06135 704 157-0

Fax 06135 704 157-1

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Hundesteuer - wie wirkt sich ein Vorfall mit Ihrem Hund auf die Höhe der Hundesteuer aus?

Bei der Hundesteuer handelt es sich um eine Gemeindesteuer, die auf das Halten von Hunden erhoben wird. Jeder Hundehalter ist kraft Gesetzes verpflichtet, eine Steuer aufgrund der Haltung seines Hundes zu zahlen. Die Höhe der Steuer richtet sich dabei nach dem jeweiligen Bundesland.

Höhere Hundesteuer für gefährliche Hunde

Für gefährliche Hunde wird eine erhöhte Hundesteuer erhoben. Dies gilt sowohl für Hunde, deren Gefährlichkeit kraft Gesetzes vermutet wird (sog. Listenhunde) als auch für Hunde, deren Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt wurde (sog. Vorfallshunde).
Dabei kann es vorkommen, dass eine Behörde Ihren Hund beispielsweise fälschlicherweise als sog. Listenhund ansieht, obwohl Ihr Hund tatsächlich keiner Hunderasse der Rasseliste unterfällt. In einem solchen Fall wird die Behörde von Ihnen als Hundehalter auch - basierend auf der fehlerhaften Einordnung als Listenhund - den erhöhten Steuersatz für gefährliche Hunde fordern.

Vorgehen gegen eine falsche Einstufung und zu hohe Hundesteuer

An dieser Stelle ist es wichtig, zum einen gegen die fälschlich vorgenommene Einstufung des Hundes als gefährlichen Hund sowie zum anderen auch gegen den Steuerbescheid vorzugehen, damit dieser nicht bestandskräftig wird.

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