Kanzlei Chiappa
Am Kümmerling 37a
55294 Bodenheim
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Hundebiss: fahrlässige Körperverletzung und weitere rechtliche Folgen
Im Bereich des Tierrechts ist der am häufigsten vorkommende strafrechtliche Vorwurf der der fahrlässigen Körperverletzung.
Der Verlauf des Ermittlungsverfahrens hängt häufig von der richtigen Reaktion ab. Unabhängig von Unschuld oder Schuld kann es bei jedem zu einer Vorladung als Beschuldigter kommen. In diesem Fall ist es wichtig, seine Rechte zu kennen.
Hundebiss führt zu Ermittlungsverfahren
Insbesondere, wenn Ihr Hund einen Menschen gebissen hat, kommt es in der Regel zur Einleitung eines dahingehenden Ermittlungsverfahrens durch die Polizei und die Staatsanwaltschaft. Der strafrechtliche Vorwurf ist dabei losgelöst von der zivilrechtlichen Haftungsfrage und der verwaltungsrechtlichen Einstufung Ihres Hundes als gefährlichen Hund zu betrachten. Anknüpfungspunkt ist dabei ein vorwerfbares und damit strafrechtlich relevantes Verhalten, nämlich die Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt, im Hinblick auf die Aufsicht über das Tier.
Strafrechtliches Verfahren - verwaltungs- und zivilrechtliche Folgen: auf dem Gebiet des Tierrechts versierten Rechtsbeistand einschalten
Wir raten Ihnen, sämtliche sich hieraus ergebende Angelegenheiten durch eine Hand bearbeiten zu lassen. Denn es besteht eine für den Laien oft äußerst undurchsichtige Vernetzung der einzelnen Rechtsgebiete in solchen Fällen. Ob der Hund in einem behördlichen Verwaltungsverfahren als gefährlich eingestuft wird sowie Ihre dahingehenden Äußerung in dem jeweiligen Verfahren haben stets Auswirkungen auch auf das strafrechtliche Ermittlungsverfahren.
Schnelle und richtige Reaktion kann entscheidend sein
Verfahren wegen Körperverletzung stellen für Hundebesitzer eine sehr emotionale Belastung dar. Schnell reagiert man falsch oder unüberlegt. Wir sind auf diesem Gebiet spezilisierte Rechtsanwältinnen und wissen, dass es in solchen Situationen auf nüchternes, klar überlegtes Handeln ankommt, um negative Konsequenzen für Sie und Ihr Tier zu vermeiden.
Profitieren Sie von unserer Expertise auf dem Gebiet des Tierrechts - wir beraten und vertreten Sie vertrauensvoll und behalten für Sie den kühlen Kopf.
Bitte beachten Sie:
Durch Behörden, insbesondere auch durch die Polizei wird oft der Eindruck vermittelt, es bestehe eine Verpflichtung des Beschuldigten zum Erscheinen auf erfolgte Vorladungen. Dies ist jedoch nicht der Fall. Wir empfehlen Ihnen, sich vor Akteneinsicht durch uns, nicht zu dem jeweiligen Tatvorwurf zu äußern. Denn diese Einlassungen haben maßgebliche und entscheidende Wirkung auf den weiteren Gang des Verfahrens.
Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen Termin zur Erstberatung in Ihrer Angelegenheit.