Update vom 01. März 2020 - Wochenendberichterstattung

 

Fall „Amtliches Todesurteil für Rottweiler Zeus trotz bestandenem Wesenstest“

 

Mit großer Verwunderung haben wir heute zur Kenntnis genommen, dass das Sächsische Staatsministerium des Innern derzeit wohl auch am Wochenende zu arbeiten scheint, beantwortet es doch fleißig bei der leisesten Kritik unter dem eigenen Beitrag („Stellungnahme“ vom 28.02.2020) Kommentare.


Inhalt des Beitrags des Sächsischen Staatsministeriums des Innern

Das sächsische Staatsministerium des Innern begnügt sich damit, um Verständnis dafür zu bitten, dass keine Stellungnahme abgegeben werde. Die Ansicht der Landesdirektion Sachsen – der zuständigen Widerspruchsbehörde – wird dennoch dargestellt. Es handelt sich erneut um eine einseitige Sachverhaltsdarstellung, bei welcher unser Vorbringen zu keinem Zeitpunkt berücksichtigt oder erwähnt wird.


Bezugnahme auf Beschluss aus dem Jahr 2018

Dabei nimmt das sächsische Staatsministerium des Innern Bezug auf einen Beschluss des sächsischen Oberverwaltungsgerichts Bautzen aus dem Jahr 2018 und veröffentlicht diesen. Dass es sich um einen nunmehr fast zwei Jahre alten Beschluss handelt, gegen welchen gerade erneut ein Eilverfahren anhängig ist, wird dabei nicht erwähnt. Das sächsische Staatsministerium des Innern informiert somit die Allgemeinheit selektiv über den Stand des Verfahrens und wirft damit neue Fragen auf, anstatt aufgekommene Fragen zu beantworten.


Im Hinblick auf diesen – aus dem Kontext entnommenen - Beschluss hatten wir bereits berichtet. Wir verweisen an dieser Stelle auf unser Update vom 28.02.2020.

Wir möchten an dieser Stelle erneut darauf hinweisen, dass in dem Verfahren um Zeus nunmehr über 10 Beschlüsse des Verwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts aus den letzten zwei Jahren erlassen wurden. An der Neutralität des Sächsischen Staatsministeriums des Innern muss bei einer solch einseitigen Sachverhaltsdarstellung erheblich gezweifelt werden.


Kein Aufschub bis Mitte März 2020 für Zeus

Wir möchten an dieser Stelle eine Fehlinterpretation ausräumen, welche sich aufgrund der Äußerungen des Sächsischen Staatsministerium des Innern eingestellt hat.

Es machte sich vermehrt die Annahme breit, dass Zeus ein Aufschub bis Mitte März gewährt worden sei. Zugegeben, die Stellungnahme des sächsischen Staatsministeriums des Innern auf Facebook vom 28. Februar 2020 konnte so verstanden werden. Das Staatsministerium berichtete, dass ein Widerspruchsverfahre anhängig sei und eine Entscheidung der Widerspruchsbehörde bis Mitte März erwartet werde.


Der Äußerung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern liegt Folgendes zugrunde:

Gegen die Tötungsanordnung von Zeus, welche das Landratsamt Erzgebirgskreis erlassen hatte, wurde für unsere Mandanten Widerspruch eingelegt. Das Landratsamt half dem Widerspruch nach über einem Jahr nicht ab, sodass das Verfahren im März 2019 an die Landesdirektion Sachsen als zuständige Widerspruchsbehörde abgegeben wurde. Diese ist nunmehr ebenfalls seit über einem Jahr untätig, eine Entscheidung über den Widerspruch steht aus.

Dass die Landesdirektion Sachsen sich als zuständige Widerspruchsbehörde nun bequemt, sich dem Fall Zeus anzunehmen und gedenkt nach einem Jahr über den Widerspruch zu entscheiden, ist eine erfreuliche Nachricht.

Dass dies laut Aussage des sächsischen Staatsministeriums des Innern allerdings erst Mitte März geschehen soll, obwohl die Widerspruchsbehörde zu diesem Zeitpunkt doch davon ausgehen musste, dass die Vollstreckung in Form der Tötung von Zeus zum 29. Februar 2020 betrieben würde, ist gelinde gesagt erschütternd.

Denn nur, weil über den Widerspruch noch nicht entschieden wurde, bedeutet dies nicht, dass mit einer Vollstreckung in Form der Tötung von Zeus abgewartet werden müsste. Dies ergibt sich juristisch gesehen aus dem Umstand, dass die Behörde in ihrer Tötungsanordnung die sofortige Vollziehung angeordnet hat. Gegen diese Anordnung der sofortigen Vollziehung richtet sich das derzeit vor dem Oberverwaltungsgericht anhängige Beschwerdeverfahren. In diesem Verfahren hatten wir am Freitag, den 28.02.2020 den sog. Hängebeschluss erwirkt (Zwischenentscheidung). Der Ausgang des Verfahrens ist ungewiss und bleibt abzuwarten.

Allen derzeit beteiligten Behörden scheint an einer Vorwegnahme der Hauptsache durch Tötung von Zeus gelegen zu sein.


„Jedoch trifft die Justiz Sachsen hier die innersten Ängste tausender Menschen, die Angst um ihre Tiere haben müssen“

Die Kommentare unter dem Beitrag des Sächsischen Staatsministeriums des Innern sind unzählig. Diese Aussage trifft es auf den Punkt. Die Menschen sind verärgert über die pauschale Stellungnahme des sächsischen Staatsministeriums des Innern. Denn einerseits möchten diese keine Stellungnahme abgeben, andererseits wird die einseitige Sachverhaltsauffassung der Behörde noch einmal dargelegt. Eine Kommunikation mit unserer Kanzlei und unseren Mandanten fand nachweislich bis zum heutigen Tage nicht statt. Auf unsere Schriftsätze und Sachstandsanfragen wurde und wird nicht reagiert. Dass wir nun über das Sächsische Staatsministerium des Innern über deren Facebook Account erfahren durften, dass die Landesdirektion Sachen nunmehr doch beabsichtigt, über unseren Widerspruch zu entscheiden verwundert in Anbetracht dessen, dass wir keinerlei Reaktion erhalten, umso mehr.


Wir werden weiter über das Verfahren berichten und Sie auf dem Laufenden halten.