EILMELDUNG

 

Zeitaufschub für Rottweiler Zeus - Zwischenentscheidung des Oberverwaltungsgerichts


 Wir können Ihnen an dieser Stelle mitteilen, dass wir aktuell eine  Zwischenentscheidung des Oberverwaltungsgerichts erhalten haben. Der  Behörde wurde aufgegeben, von Vollstreckungsmaßnahmen, also von der  Tötung, abzusehen, bis über das anhängige Eilverfahren entschieden  wurde.


Unser Youtube-Video mit Informationen zur heutigen Zwischenentscheidung des Gerichts finden Sie hier.